Verfasst von: aeropersredaktion | 14/12/2019

Vater werden ist nicht schwer …

… Vater sein dagegen sehr. Das besagt ein altes Sprichwort, und es gilt nicht zuletzt beim heftig diskutierten Thema Vaterschaftsurlaub. Werfen wir einen Blick hinter die Regelungen in der Schweiz, im Ausland und auf die Situation bei der SWISS.

Text: Patrick Herr

Um es vorwegzunehmen, der Autor dieses Artikels ist von der Thematik nicht direkt betroffen. Doch als mir ein guter Freund kürzlich berichtete, wie anderswo mit dem Thema Vaterschaftsurlaub umgegangen wird, bin ich trotzdem hellhörig geworden. Er erzählte mir von paradiesischen Zuständen, von monatelangem Vaterschaftsurlaub, versüsst mit grosszügiger staatlicher Unterstützung. Von verständnisvollen Arbeitgebern, für die die Nachwuchssorgen ihrer Mitarbeiter kein Ärgernis sind. Doch dazu später mehr. In diesem Magazin weisen wir oft auf die Grundaufgaben der AEROPERS hin. Eine besonders wichtige darunter ist die «Schaffung und Gestaltung zukunftsfähiger Anstellungsmodelle». Diese Klausel ist Teil der Statuten unseres Verbands. Und neben Teilzeitarbeit und Lohnaspekten gehört dazu eben auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Wie es sein könnte …

Werfen wir einen Blick in Nachbars Garten, genauer gesagt nach Deutschland. Werdende Eltern in Deutschland haben Anspruch auf eine Elternzeit von bis zu drei Jahren. Das gilt sowohl für den Vater als auch für die Mutter. Kann man es sich leisten, könnten beide Eltern also drei Jahre Elternurlaub nehmen und hätten mit gewissen Einschränkungen sogar einen Rechtsanspruch auf die Rückkehr in ihren Beruf. In dieser Zeit wird ein Elterngeld ausbezahlt, das sich nach den vorherigen Verdiensten richtet, maximal jedoch 1800 Euro pro Monat beträgt.

Unser westlicher Nachbar Frankreich garantiert ebenfalls eine Elternzeit von bis zu drei Jahren. Interessanterweise wird sie von den Vätern allerdings kaum in Anspruch genommen. Gerade mal etwa 3 Prozent der Väter in Frankreich bleiben zu Hause – zum Vergleich: In Deutschland sind es 27 Prozent. Schweden, dessen Gesamtkonzept aus Elternzeit, Förderungsmitteln und Kinderbetreuung als vorbildlich gilt, ermöglicht 480 Tage Elternurlaub. Diese Zeit kann zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden, jedoch muss jeder Elternteil davon mindestens 60 Tage beziehen.

Das Problem bei alledem: Elternzeit muss man sich leisten können, denn sie bedeutet immer einen Verdienstausfall, egal wie grosszügig die staatliche Unterstützung ausfällt. Das gilt für Vaterschaftsurlaub umso mehr, weil Männer in Europa nach wie vor im Durchschnitt 16 Prozent mehr verdienen als Frauen. Bezieht der Vater Elternzeit, fehlt also im Schnitt ein erheblich grösserer absoluter Betrag in der Kasse, als wenn die Frau länger zu Hause bleibt.

… und wie es ist

Der Blick über die Grenze zeigt auch, wie stiefmütterlich dieses Thema hierzulande bislang behandelt wurde. Doch die Schweiz hat beim Thema Vaterschaftsurlaub nun endlich nachgezogen. Nach zähem Ringen wurde die Initiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» mit dem Begehren für einen vierwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub zurückgezogen. Stattdessen arbeitete das Parlament einen zweiwöchigen bezahlten Urlaub für Väter als indirekten Gegenvorschlag aus. Lediglich der Bundesrat stellt sich gegen eine bezahlte Auszeit für Väter – nach einer Stellungnahme hält das Gremium einen Ausbau der Kinderbetreuung für wichtiger.

Sofern das geplante Referendum nicht zustande kommt, könnten ab Juni 2020 Väter in der Schweiz nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub einfordern. Die Kosten dafür werden auf 224 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Finanziert werden sollen sie über 0,06 zusätzliche Lohnprozente, die je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu bezahlen wären. Wie sich diese zwei Wochen Urlaub im internationalen Vergleich machen, zeigt unsere Grafik. Irène Kälin von den Grünen im Aargau formulierte es während der Debatte im Nationalrat drastisch: «Wir sind familienpolitisch ein Entwicklungsland.»

Immerhin entfällt bei einer derartig kurzen Absenz das finanzielle Problem – da es sich um ganz normalen, bezahlten Urlaub handelt, kann ihn sich jeder Vater leisten. Selbst die Gegner des Vaterschaftsurlaubs erkannten in der Erklärung des Bundesrats an, dass einige seiner Vorteile nicht von der Hand zu weisen sind. Es gilt heute unter Experten als unstrittig, dass Kinder von einer starken Bindung zu den Eltern in ihrer Entwicklung profitieren. Eine solche Bindung entsteht aber nicht automatisch, sondern nur durch gemeinsam verbrachte Zeit. Ist der eine Elternteil viel unterwegs, besteht nach Meinung von Experten das Risiko, dass die Bindung zwischen dem Kind und diesem Elternteil eher oberflächlich bleibt. Ich höre schon den berechtigten Widerspruch: Wenn dem so wäre, dann müssten ja quasi alle Beziehungen zwischen fliegenden Eltern und ihren Kindern oberflächlich sein. Das trifft natürlich nicht zu. Es ist vor allem die Qualität der Beziehung und der gemeinsam verbrachten Zeit, die den Ausschlag gibt. Aber dennoch: Mehr «Quality time» mit dem Kind ist besser als weniger, darüber besteht ein breiter wissenschaftlicher Konsens. Und ein Vaterschaftsurlaub ermöglicht de facto mehr gemeinsame Zeit.

Fliegende Väter

Auch für die Mütter kann es durchaus von Vorteil sein, wenn der Vater nach der Geburt Urlaub bezieht. Neben der Entlastung bei der Erziehung bietet die zusätzliche freie Zeit der Mutter mehr Möglichkeiten, ihren Wiedereintritt in die eigene Karriere zu bewerkstelligen.

Und nicht zuletzt kann der Arbeitgeber von einer grosszügigen Urlaubsregelung profitieren, nämlich in Gestalt eines motivierten Mitarbeiters. Der vielfach bemühte Begriff der Work-Life-Balance spielt für eine stetig wachsende Zahl junger Menschen eine wichtige Rolle. Stimmt die Balance, steigt die Zufriedenheit mit dem Job. Mit der Zufriedenheit steigt auch die Effizienz, und die Krankheitsrate sinkt meist ebenso. Vaterschaftsurlaub trägt in unserem Beruf auch zur Sicherheit bei. Ein frisch gebackener Vater ist mit seinen Gedanken höchstwahrscheinlich eher bei seinem Nachwuchs als bei der Flugvorbereitung – Professionalität hin oder her. Ganz zu schweigen von schlaflosen Nächten und Müdigkeit am Arbeitsplatz. Davon kann wahrscheinlich jeder frischgebackene Vater ein Lied singen. Bei der SWISS meldeten im Jahr 2018 rund 60 Piloten Vaterschaften an.

Unser derzeitig gültiger Gesamtarbeitsvertrag garantiert uns bei der Geburt des eigenen Kindes zwei freie Tage. Das liegt sogar über dem bislang gültigen gesetzlichen Minimum von nur einem Tag und ist auch bei vielen anderen Unternehmen in der Schweiz durchaus so üblich. Zwei Tage, um die emotionale Achterbahnfahrt einer Geburt zu bewältigen und ein bisschen Zeit mit dem Nachwuchs zu verbringen. Danach darf man dann aber auch gerne wieder zur Arbeit erscheinen – topfit und ausgeruht natürlich. Als ich das meinem Freund erzählte, hat er erstmal gelacht. Als er realisierte, dass das mein Ernst war, verging im das Lachen.

Alles über diese zwei Tage hinaus hängt dann vom guten Willen unseres Arbeitgebers ab. Bei der SWISS und bei der Edelweiss ist man offenkundig stets bemüht, eine individuelle Lösung zu finden. Das bestätigen zahlreiche Gespräche. Steht der Geburtstermin fest, wird bereits in der Planungsphase versucht, um diesen Tag herum frei zu planen. Ansonsten sollen kurzfristige Einsatzänderungen in Absprache mit den Vorgesetzten helfen. Zudem kann man versuchen, die Ferien entsprechend zu verschieben. Und wenn es ganz knapp werden sollte, werden die werdenden Väter rechtzeitig von einer Rotation abgezogen. Ein Kollege erzählte mir, dass er nach einem Langstreckenflug geradewegs auf dem gleichen Flugzeug als Passagier wieder zurückgeschickt wurde, als sein Nachwuchs sich früher als geplant ankündigte. All das hilft sicherlich, um bei der Geburt dabei sein zu können. Eine Garantie gibt es aber nicht, es gibt einfach zu viele Faktoren, die der Planung einen Strich durch die Rechnung machen können.

Unbezahlte Vaterschaft

Etwas weniger flexibel wird es dann in der Zeit nach der Geburt. Um Zeit mit dem Nachwuchs zu verbringen, gibt es nach wie vor nichts, das einem richtigen Vaterschaftsurlaub auch nur nahekommt. Es bleiben nur weniger, attraktive Optionen: den Urlaub verschieben (sofern Kontingente verfügbar sind), unbezahlten Urlaub nehmen (sofern Kontingente verfügbar sind) oder Teilzeit beantragen (wenn man 18 Monate auf die Zuteilung warten kann). Gehören beide Elternteile zum fliegenden Personal, kann der unbezahlte Mutterschaftsurlaub von bis zu einem Jahr auch vom Vater bezogen werden. Das Wort, das bei alldem direkt ins Auge springt, ist «unbezahlt». Wer bei der SWISS und der Edelweiss Zeit mit seinem Nachwuchs verbringen möchte, muss sich diesen Luxus erst einmal leisten können. Das gilt auch für viele andere Unternehmen in der Schweiz. Grenzgänger können immerhin auf einen finanziellen Ausgleich hoffen. Lebt die Familie in Deutschland, greift die deutsche Regelung zum Elterngeld. Ein in Deutschland lebender SWISS- oder Edelweiss-Pilot könnte also theoretisch bis zu zwölf Monate unbezahlten Urlaub nehmen und bekäme während dieser Zeit das Maximum an Elterngeld vom deutschen Staat. Das klingt zwar erstmal schön, aber die Variante «Unbezahlter Urlaub» ist eben leider abhängig vom aktuellen Pilotenbestand. Und dass dieser in den meisten Korps nicht gerade üppig ist, ist auch kein Geheimnis. Die Chance auf unbezahlten Urlaub ist also nicht gerade riesig.

Nur zusätzlicher Urlaub würde wirklich helfen. Und zwar mindestens 14 Tage, die flexibel und kurzfristig gesetzt werden können, um etwaigen Änderungen beim Geburtstermin Rechnung zu tragen. Bei 60 Vaterschaften pro Jahr bei der SWISS wären das 840 zusätzliche Urlaubstage für die Cockpitbesatzungen. Wie die Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung zum Vaterschaftsurlaub konkret bei der SWISS und der Edelweiss aussehen soll, ist derzeit noch nicht klar. Die Diskussionen hierzu seien erst angelaufen, teilte die SWISS auf Anfrage mit.

Verschiebt man einen anderswo geplanten Urlaub, verschiebt man auch nur das Problem. Urlaub ist nämlich zur Erholung gedacht. Der Anspruch auf Urlaub ist gesetzlich geregelt, und auch sein Zweck ist klar: Er soll die Gesundheit und die Arbeitskraft bewahren. Wenn ich aber meinen Urlaub auf die Zeit um die Geburt meines Kindes verschiebe – wann erhole ich mich dann? Sieht jemand tatsächlich irgendeinen Erholungsaspekt in einem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub? Der eigentliche Zweck der Ferientage geht also völlig verloren, so lange für dieses aussergewöhnliche Ereignis keine zusätzlichen Urlaubstage gewährt werden.

Vaterschaft

Nachwuchssorgen

Ich bin froh, in einer Firma zu arbeiten, bei der ein partnerschaftliches Entgegenkommen beim Thema Vaterschaft eher die Regel als die Ausnahme zu sein scheint. Allerdings basiert das letztlich auf einem Gentleman’s Agreement zwischen dem Vater und der Firma. Und diese Vereinbarung hängt immer von den jeweils involvierten Gentlemen ab. Sie ist nicht garantiert, sie kann nicht eingeklagt werden, und sie kann jederzeit widerrufen werden.

Dass eine Firma, die schon heute über Nachwuchssorgen klagt, weiterhin einen derart rückständigen Umgang mit dem Thema Elternschaft pflegt, ist schwer nachzuvollziehen. Im bisherigen gesetzlichen Rahmen, mit seiner quasi nicht existenten Unterstützung für werdende Väter, lag für die SWISS die Möglichkeit, ein Alleinstellungsmerkmal zu generieren – nämlich Vater-freundliche Anstellungsbedingungen als Motor für mehr Zufriedenheit am Arbeitsplatz und als Lockmittel für potenzielle Bewerber. Die Chance, freiwillig für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen und die PR-Lorbeeren dafür einzufahren, ist erstmal vertan – schade eigentlich.

Einen ganz anderen Aspekt hörte ich kürzlich von einer Freundin, deren Mann nach der Geburt ihrer Tochter drei Monate Vaterschaftsurlaub genommen hatte. Es sei schon schön gewesen, dass der Vater so viel Zeit mit dem Nachwuchs verbringen konnte. Aber mit der Zeit sei er dann doch recht oft bei der Erziehung im Weg gewesen. So hat eben jedes System neben allen Vorzügen auch seine Tücken.


Antworten

  1. Der Blick über die Grenze nach D ist inhaltlich falsch.
    Hier muss differenziert werden zwischen Elterngeld und Elternzeit.
    Richtig ist, dass beide Elternteile 3 Jahre nach Geburt Elternzeit nehmen können, also von den beruflichen Verpflichtungen frei gestellt werden können.
    Elterngeld gibt es nur in den ersten zwölf Lebensmonaten und auch nur in Summe 14 Monate je Elternpaar.


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